Der Lageplan zum Bauantrag heißt jetzt Liegenschaftsplan und ist ein Bestandteil des Bauantrages laut Bauvorlagenverodnung (§ 60 Abs. 2 HBO – Hessische Bauordnung). Im Bauvorlagenerlass vom 15.10.2007 sind hierzu die Anforderungen geregelt. Grundlage ist die Liegenschaftskarte mit zusätzlichen Informationen wie Art und Nutzung der tatsächlich vorhandenen Gebäude, Höhenlage (First- und Traufhöhen der Nachbargebäude), Angaben über das Kanalsystem (Deckel- und Sohlhöhen), Straßenbeleuchtung und -rand, Freileitungen, Aufmaß der Bäume, Lage des Projektes, usw.

Wir können mit den unterschiedlichen Daten, Genauigkeitsstufen, Vertrauenswürdigkeiten etc. kompetent umgehen. Deshalb: Planungssicherheit in Bezug auf Grundstücksgeometrie und Höhenlage. Die Ausgabe der Pläne erfolgt sowohl in Papierform oder aber auch digital als dxf (dwg) Format. Sie könne auch ggf als pdf-Format als mail versendet werden.